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BGH, 24.07.2012 - 1 StR 481/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge (nicht vorhandener Schriftsatz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a S. 1
Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.11.2011 - 1 StR 481/11
- BGH, 24.07.2012 - 1 StR 481/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 1 StR 481/11
Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07). - BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - 1 StR 481/11
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).